Gräbt sich Asbach eigenes Grab?

Verbandsliga: Die Möglichkeiten sind beschränkt

09. Mai 2016, 16:22 Uhr

Jubelt sich der SVA am Ende noch in die Kreisoberliga? Foto: Friedhelm Eyert

Der SVA Bad Hersfeld hat richtig Rückenwind und ist drauf und dran die Verbandsliga sportlich zu halten. Doch dies könnte teuer bezahlt werden, denn, durchforstet man die Statuten des Hessischen Fußballverbandes (HFV) ganz genau, bleibt unter Umständen keine Option für einen Startplatz in der Gruppenliga in der kommenden Saison.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass der SVA aus der Verbandsliga ausscheiden und in der kommenden Saison am liebsten in der Gruppenliga starten will. Was sich auf den ersten Blick nach einer einfachen Geschichte anhört, stellt sich als ganz heikle Thematik heraus. Drei Optionen, die teilweise gar keine sind, gilt es genauer zu beleuchten.

Freiwilliger Abstieg:

In §44 der Spielordnung des HFV ist der sogenannte freiwillige Abstieg geregelt. Grundsätzlich gilt: Wer diesen vor dem Stichtag 15. Mai erklärt, wird am Ende der Saison auf den letzten Tabellenplatz gesetzt und steht als erster Absteiger fest. Erfolgt die schriftliche Erklärung beim Verbandsfußballwart (Jürgen Radeck) nach dieser Frist, geht ein Team mehr aus der Aufstiegsrunde hoch. Schlecht für Asbach: In Nummer 3 des Paragrafen ist eindeutig geregelt, dass das Team, ganz egal wann der Antrag erfolgt, mindestens zwei Ligen runter muss. Ergo: Start in der Kreisoberliga oder tiefer, aber nicht in der Gruppenliga.

Freiwilliger Rückzug:

Bei einem freiwilligen Rückzug vor Saisonende steht die Mannschaft als Absteiger fest und könnte eine Liga darunter starten. Hört sich auf den ersten Blick nach einer vernünftigen, wenn auch nicht sportlich ganz sauberen Lösung an. Doch diese Möglichkeit ist durchaus mit Risiken für Asbach behaftet. Denn, so besagt es § 36 der Spielordnung, darf eine Mannschaft nur unter Genehmigung des zuständigen Fußballausschusses zurückziehen. Die Genehmigung kann versagt werden, sofern der Verein über mindestens zwei Mannschaften verfügt. In sonstigen Fällen kann die Genehmigung versagt werden, wenn durch das Zurückziehen oder den Verzicht ein Einfluss auf eine Meisterschaft oder einen Abstieg ausgeübt wird. Da Asbach am letzten Spieltag bei Hessen Kassel II antritt, könnte dies zumindest bedingt zutreffen, schließlich kämpfen die Kassler noch mit Schwalmstadt um Platz zwei.

Sportlicher Abstieg:

Einfachster und der einzig definitive Weg in die Gruppenliga ist der sportliche Abstieg. Doch der wird von Spieltag zu Spieltag unwahrscheinlicher. Willingen müsste Asbach noch überholen. Die Upländer liegen einen Zähler hinter Asbach, haben aber mit Steinbach (H), Lehnerz II (A) und Sand (H) ein richtig schweres Restprogramm. Zudem betonen Trainer Frank Ullrich und Co. stets, dass der sportliche Klassenerhalt das absolute Ziel sei.

Was bisher geschah:

Eigentlich nichts. Klassenleiter Horst Riemenschneider hat auf Nachfrage erklärt, dass bei ihm noch kein Antrag der Asbacher eingegangen sei. Gleiches erklärt Erhard Zink in seiner Funktion als Regionalbeauftragter und auch beim HFV ist noch nichts eingegangen. Auch nichts hinsichtlich der zweiten Mannschaft, die aktuell in der Kreisoberliga Nord spielt und laut des zukünftigen Trainers Fabian Kallée im kommenden Jahr nicht mehr im Spielbetrieb teilnehmen wird. Erfolgt die Abmeldung erst nach dem 15. Mai, bliebe es bei zwei Absteigern in der KOL Nord. Erfolgt sie noch bis Sonntag, dann muss nur eine Mannschaft direkt absteigen. Für die Gruppenliga wiederum gilt: Kommt Asbach gibt’s fünf Absteiger, kommt Asbach nicht nur vier.

Autor: Johannes Götze