Trainer setzt nicht spielberechtigte Juniorinnen ein – Geldstrafe und Sperre

27.09.2024

Ein Trainer setzte wiederholt Spielerinnen ohne gültige Spielberechtigung ein. Das Sportgericht sperrte den Trainer für drei Monate.

In einem Freundschaftsspiel setzte ein lizenzierter Trainer zwei B-Juniorinnen ohne gültige Spielberechtigung im Frauenbereich ein. Eine der Spielerinnen war erst kürzlich zum Verein gewechselt und generell noch nicht spielberechtigt. Beide Juniorinnen hätten nur mit einer vorzeitigen Spielberechtigung gemäß § 30 JuO eingesetzt werden dürfen, die jedoch nicht vorlag. Der Trainer informierte den Schiedsrichter, dass er die Spielerinnen „auf eigene Verantwortung“ einsetze, und ging fälschlicherweise davon aus, dass dies in Freundschaftsspielen zulässig sei. Namen und Verein hielt der Vorsitzende des Regionalsportgerichts Fulda, Hendrik Brönnecke, geheim.

Trainer missachtet Spielberechtigung: Sportgericht verhängt Strafe

In einem anschließenden Meisterschaftsspiel setzte der Trainer erneut eine der Spielerinnen ohne die erforderliche Spielberechtigung ein, obwohl der Schiedsrichter ihn darauf hinwies. Der Trainer gab an, die Klassenleitung informiert zu haben, veranlasste jedoch keine Prüfung der Spielberechtigung. Das Sportgericht verurteilte den Trainer wegen vorsätzlichen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe und einer dreimonatigen Trainersperre, die auch als Spielersperre gilt. Der Verein erhielt ebenfalls eine Geldstrafe wegen des Einsatzes nicht spielberechtigter Spielerinnen. Die Verfahren gegen die Spielerinnen wurden wegen geringen Verschuldens ohne Strafe eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Sportgericht hob hervor, dass der Trainer die Spielberechtigungen bereits im Freundschaftsspiel kannte und sich bewusst über die Regeln hinwegsetzte. Neben der Missachtung der Regularien wurden auch gesundheitliche Risiken für die Juniorinnen betont, da vor dem Einsatz eine medizinische Untersuchung vorgeschrieben ist.

Das Regionalsportgericht weist darauf hin, dass nicht spielberechtigte Spieler in Testspielen nicht eingesetzt werden. „Es scheint inzwischen ein weit verbreiteter Irrglaube zu sein. Leider waren derartige Fälle zuletzt gehäuft anzutreffen. Gerade aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes ist mit einem entsprechend regelwidrigen Einsatz jedoch weder Spieler noch Verein geholfen. Es bleibt daher zu hoffen, dass diese Praxis nun schnell wieder ein Ende findet“, sagt Brönnecke. Dafür existiert die Möglichkeit einer Gastspielerlaubnis, die jedoch keine Berechtigung für Einsätze im Erwachsenenbereich beinhaltet.