Zwei Juniorenmannschaften unterschiedlicher Spielklassen sind vom Verband ab der Gruppenliga vorgegeben. Eine der beiden Juniorenteams kann durch eine in Konkurrenz spielende Reservemannschaft ersetzt werden. Beide Verbandsligisten können diese Vorgabe nicht erfüllen und verlieren dadurch wichtige Punkte im Kampf um den Klassenerhalt. Der Frankfurter Balkan-Klub konnte seit dem Aufstieg aus der Kreisebene im Jahr 2015 nur temporär eine Zweite Mannschaft melden, eine Jugendabteilung ist nach wie vor nicht existent. Somit wurde der in Frankfurt-Bonames spielende Verein schon in seiner ersten Gruppenliga-Saison 2015/16 mit drei Zählern Abzug bestraft und im ersten Verbandsliga-Jahr 2017/18 verdoppelte sich die Strafe auf sechs Punkte plus einer Strafzahlung in Höhe von 500 Euro. In der laufenden Saison handelt es sich also bereits um den zweiten Wiederholungsfall bei den Ex-Jugoslawen. In der Satzung des Hessischen Fußball-Verbandes heißt es in §27 Absatz 3: "Werden die Voraussetzungen nach Nr. 2 im dritten Spieljahr und in den Folgejahren nicht erfüllt, verdoppeln sich jeweils die in Absatz 1 aufgeführten Punktabzüge und Verwaltungsstrafen (2. Wiederholungsfall)."
Radeck: "Verdopplung des Punktabzuges erst in der kommenden Spielzeit"
Was nichts anderes als zwölf Punkte Abzug und 1000 Euro Verwaltungsstrafe nach sich ziehen müsste. Klassenleiter Torsten Bastian hat die Geldstrafe in dieser Höhe gegen Sandzak gegenüber unserem Portal bestätigt. Auf telefonische Nachfrage nahm Verbandsfußballwart Jürgen Radeck zum Sachverhalt Stellung: "Es gab eine Änderung im Paragraph 27 mit neuer Gesetzgebung und neuem Prozedere. Sollten die Vereine auch in der kommenden Saison keine Jugendarbeit nachweisen können, verdoppeln sich die Strafen in der kommenden Spielzeit." Eintracht Altwiedermus stieg 2017 in die Gruppenliga Ost auf und schaffte auf Anhieb den Durchmarsch in die Verbandsliga. Der Klub aus dem Ronneburger Stadtteil betreibt wie Sandzak keine Jugendabteilung und erhält deswegen aus der Vorsaison drei Punkte Abzug (noch kein Wiederholungsfall).