Wie Bastian bekanntgegeben hat, werden beide Vereine nach Paragraph 27 der Spielordnung des Hessischen Fußballverbands bestraft. Dieser besagt, das Hessen-, Verbands- und Gruppenligisten mindestens zwei Jugendmannschaften (respektive eine Jugend- und eine Reservemannschaft) im Spielbetrieb zu melden haben, die ununterbrochen bis zum Ende der Spielzeit am Spielbetrieb teilnehmen müssen. Werden diese Vorraussetzungen nicht erfüllt, werden die Vereine zu Beginn der nachfolgenden Spielzeit mit Punktabzügen bedacht. Zudem werden beide Mannschaften noch mit einer Geldstrafe belegt. Laut Bastian sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Die Punktabzüge werden nach Rechtskraft dieser Verwaltungsstrafe in der laufenden Saison vorgenommen.