"Das erste Mal in meiner nunmehr 33-jährigen Tätigkeit in der Sportgerichtsbarkeit des HFV musste ich mich in einer mündlichen Verhandlung mit Vorfällen im Mädchenspielbereich beschäftigen", so Holl in der Pressemitteilung. Und weiter: "Die Kammer setzte sich zusammen aus den Beisitzern Hans Stoos (Mitglied des Regionalsportgerichts) und Sabine Schäfer-Bode (Mitglied des Verbandsausschusses für den Frauen- und Mädchenfußball) und dem Regionalsportgericht-Vorsitzendem Horst Holl. Nach dem Bericht des Schiedsrichters hatte eine Spielerinnenmutter gegnerische Spielerinnen wiederholt äußerst grob beleidigt. Obwohl sie daraufhin vom Schiedsrichter des Sportplatzes verwiesen wurde, streubte diese sich hartnäckig, der Aufforderung des Unparteiischen nachzukommen. Eine Spielerin hat nach Spielschluss mit ihrem Trikot in der Hand den Referee mit obszönen Gesten und entsprechenden Worten beleidigt. Der Schiedsrichter, der der Spielerin daraufhin die Rote Karte gezeigt hatte, konnte den Namen dieser Spielerin nicht feststellen. Die Anfrage nach dem Namen bei dem Betreuer, der in der Spielsituation daneben stand, blieb ohne Erfolg. Darüber hinaus kam es noch zu kleineren Rangeleien und Handgreiflichkeiten zwischen den Spielerinnen. Ein Mädchen mußte daraufhin noch einen Arzt aufsuchen. Auf dem Weg zu seinem Moped wurde der Schiedsrichter nochmals von der mit dem Auto vorbeifahrenden Spielerinnenmutter und einer Spielerin durch das geöffnete Autofenster beleidigt. Die Vorfälle kamen der betroffenen JSG teuer zu stehen. Für unsportliches Verhalten von Spielerinnen und einer Anhängerin (hier: Spielerinnenmutter) wurde eine Geldstrafe von 150 Euro und ein Punktabzug von drei Punkten verhängt. Der Betreuer erhielt eine Geldstrafe von 50 Euro. Die mit der Roten Karte bisher unbekannte Spielerin wurde in der mündlichen Verhandlung festgestellt und mit einer Sperre von fünf Wochen belegt. Da der beteilgte Heimverein nicht alle Spielerinnen mitgebracht hatte, wurde gegen diesen eine Ordnungsstrafe von 50 Euro verhängt. Letztendlich wurde noch der Schiedsrichter mit einer Geldstrafe von 25 Euro belegt, da er in seinem Spielbericht über wesentliche Vorfälle nicht berichtet hatte. Nach der Urteilsverkündung wurden die Mannschaften - in diesem Fall Spielerinnen und Betreuer - noch einmal eindringlich auf das Gebot der Fairness hingewiesen. Solche "Aktionen" schaden dem Ansehen des Fußballs und werden auf keinen Fall geduldet. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig."