Andreas Rakk wurde am 10. Oktober im Auswärtsspiel bei der SG Kerzell nach 78 Minuten mit Rot des Feldes verwiesen. Nach Paragraph 21 der Strafordnung des Hessischen-Fußballverbandes (Unsportliches Verhalten) muss Rakk der SG Festspielstadt demnach zwei Spiele zuschauen. Beim 4:2-Sieg seiner Mannschaft am vergangen Samstag gegen Oberzell/Züntersbach sah der 25-Jährige bereits zu, sodass er nur noch am Samstag in Thalau passen muss.