Ob „der schon Gelb hatte“, ist plötzlich egal: HFV verwirft Urteil

24. März 2023, 15:50 Uhr

Ob Samir Bachmann Gelb gesehen hatte oder nicht, spielte nun keine Rolle mehr. © dpa

Jetzt ist unter ein unsägliches Sportgerichtsverfahren ein Punkt gesetzt: Das Verbandsgericht des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) unter Vorsitz von Andreas Dietzel hat im schriftlichen Verfahren ein Urteil des Kreissportgerichts (KSG) Lauterbach/Hünfeld verworfen – und somit der SG Schenklengsfeld/Rotensse/Wippershain Recht gegeben.

Zur Erinnerung: Wölf unterlag im Spitzenspiel der A-Liga Hünfeld/Hersfeld bei der SG Schenklengsfeld/Rotensee/Wippershain im vergangenen August mit 3:4. Dabei erhielt der Wölfer Spieler Samir Bachmann eine Zehn-Minuten-Strafe. Wölf behauptete: Bachmann hatte kein Gelb, was aber zwingend notwendig für eine Zeitstrafe ist. Wölf legte Einspruch ein, bekam im schriftlichen Verfahren Recht. Spielwiederholung. Vor allem gestützt auf die schriftliche Aussage des Schiedsrichters, der einen Fehler seinerseits nicht ausschließen wollte.

Was ist spielentscheidend – und was nicht?

Anschließend legte die SG SRW Einspruch ein und bekam wegen eines Verfahrensfehlers Recht. Es folgte eine denkwürdige Verhandlung , das Urteil wurde fünf Tage später schriftlich versandt – und wiederum bekam Wölf Recht, obwohl der Schiedsrichter nun aussagte, sich garantiert nicht geirrt zu haben und zwei Zeugen der SG SRW ihrerseits behaupteten, Bachmann hätte sehr wohl Gelb gesehen. Darauf legte die SG SRW Berufung beim Verbandsgericht ein, das nun im schriftlichen Verfahren urteilte – und dabei gegen Wölf entschied. Gegen dieses Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich, weswegen die SG SRW den 4:3-Sieg behält.

In der Urteilsbegründung haben sich Dietzel (Hammersbach) und seine Beisitzer Hans-Dieter Angermaier (Bad Camberg) und Jerome Schmidt-Stunk (Siegburg) im Gegensatz zum Hünfeld/Lauterbacher Sportgericht nicht mit der Frage beschäftigt, ob Bachmann Gelb gesehen hat und somit die Zeitstrafe rechtlich okay war. Vielmehr stellte sich das Verbandsgericht einzig eine Frage: War der vermeintlich begangene Regelverstoß (Zeitstrafe ohne vorherige Gelbe Karte) des Schiedsrichters spielentscheidend. 

Spielergebnis bleibt bestehen

Ein Regelverstoß sei nur dann spielentscheidend, wenn er in einem solch erheblichen Maß Einfluss auf den weiteren Verlauf des Spiels hat, dass der benachteiligte Verein keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, den Spielverlauf zu seinen Gunsten zu entscheiden. Maßgeblich für die Beurteilung seien insbesondere der Zeitpunkt der Fehlentscheidung, der bisherige Spielverlauf und der Spielstand, die Schwere des Verstoßes, die Schwere des eingetretenen Nachteils und die Fortwirkung des Verstoßes für den weiteren Verlauf des Spiels.

Das Verbandsgericht sieht dies im Gegensatz zum KSG nicht, mit der Begründung, dass Wölf in der Unterzahl sogar ein Tor erzielt hätte und beim Spielstand von dann 2:3 gar noch 13 Minuten in Gleichzahl blieben, um den Ausgang des Spiels zu beeinflussen. Dies gelang nicht, denn die SG SRW erzielte stattdessen das 4:2, weit in der Nachspielzeit verkürzte Wölf auf den 3:4-Endstand.