Crawford-Fall wird nicht weiter aufgerollt

Emmanuel Crawford muss zwei Spiele aussetzen. Foto: Steffen Kollmann

Wie Hans Stoos (Marjoß) als zuständiger Einzelrichter mitteilt, wurde die schlagzeilenträchtige Rote Karte gegen Emmanuel Crawford mit zwei Spielen Sperre abgeurteilt. Die Mindeststrafe. Die SG Festspielstadt muss das Urteil akzeptieren, da Rechtsmittel in diesem Falle ausgeschlossen sind.

„Der Spieler hat laut Spielbericht lediglich ‚Du bist ein Spasti‘ zu dem Schiedsrichter gesagt, was eine Beleidigung ohne Fäkalsprache ist, und wir dies mit der Mindeststrafe aburteilen können“, erklärt Stoos sein Urteil. Crawford wird dementsprechend am Wochenende in Hosenfeld (Freitag) und gegen Elters/Eckweisbach/Schwarzbach (Sonntag) aussetzen müssen. Dies wiederum hat zur Folge, dass die SG Festspielstadt gar keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen kann, schließlich wurde gegen Crawford „nur“ die Mindeststrafe verhängt. Und selbst wenn, wäre ein Widerspruch sinnfrei gewesen, da eine mündliche Verhandlung erst in der kommenden Woche und somit nach Absitzen der Sperre erfolgt wäre. Michael Bein aus dem Führungsteam der SG Festspielstadt gibt dennoch zu bedenken, „dass wir natürlich immer noch nicht wissen, was da ganz genau passiert ist“.

Aus dem Lager der SG Festspielstadt wurden gegen Schiedsrichter Sebastian Schaub (SG Eckweisbach) schwere Vorwürfe erhoben, er wegen zurückliegender Vorfälle quasi des Vorsatzes bezichtigt. Theoretisch könnte das Regionalsportgericht nun nach §13 der Rechts- und Verfahrensordnung von Amtswegen tätig werden, um zu überprüfen, ob dem Schiedsrichter Fehlhandlungen nachzuweisen sind. „Ich habe die Debatte in den Zeitungen verfolgt. Aber mir liegt nicht ansatzweise ein Beweis vor. Außerdem wäre es schwierig nachzuweisen, ob vor vier Wochen getätigte Äußerungen Rückschlüsse auf das Spiel gehabt haben sollen“, erklärt Horst Holl als Vorsitzender des Regionalsportgerichts, weshalb er nicht weiter tätig werden wird.