Doppelte Strafe
Herber und Zimmer gesperrt
Markus Herber braucht seine Handschuhe erst Ende des Monats wieder überstreifen. Foto: Charlie Rolff
Markus Herber hatte in Kerzell nach einer Schubserei mit Sascha Heil die Rote Karte gesehen und wurde gemäß Paragraph 25 IV der Strafordnung des Hessischen Fußball-Verbandes (Tätlichkeit nach Provokation) auch deshalb vier Spiele gesperrt, weil er bereits im April eine Sperre hatte abbrummen müssen und daher Wiederholungstäter ist. Nach dem Aulatal-Spiel fehlt der Keeper Thalau also noch weitere drei Pflichtspiele.
Zimmer wiederum hatte keinen Karton gesehen, aber einen Schiedsrichter bei den jüngsten Spielen der Blau-Weißen nach sich unsportlich verhalten gemäß Paragraph 21 der Strafordnung. Zimmers Zwei-Spiele-Sperre gilt ab sofort.
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