Teilerfolg vor Gericht: Unsportlichkeit statt Tätlichkeit

Tim Stenger fehlt heute letztmalig.

Teilerfolg für den Gruppenligisten RSV Petersberg, der gegen die ausgesprochene Sperre gegen seinen Spieler Tim Stenger Widerspruch eingelegt hatte. Stenger war ursprünglich sechs Spiele gesperrt worden, diese wurde auf vier Spiele reduziert. Stenger fehlt somit heute letztmalig, wenn Petersberg in Künzell antreten muss. Dies ist das Ergebnis aus der mündlichen Verhandlung des Regionalsportgerichts am Samstagmorgen in Schlitz.

Gegenstand der Verhandlung war das Gruppenliga-Spiel vom 9. September zwischen Petersberg und Thalau (2:0), als Schiedsrichter Tobias Lecke (Bebra) dreimal glatt Rot zückte. Während der FSV Thalau gegen die Sperren von Dennis Grösch (vier Spiele) und Arpad Palfi (acht Spiele) keine Rechtsmittel geltend machen konnte, ließ der RSV Petersberg die Sperre gegen Stenger (sechs Spiele) nicht auf sich beruhen.

Laut des Sonderberichts von Lecke soll Thalaus Robin Sorg kurz vor der Außenlinie direkt vor den Trainerbänken Stenger gefoult haben. Stenger soll daraufhin aufgesprungen, in hohem Tempo in Richtung Sorg gerannt sein und ihn daraufhin mit der Schulter im Gesicht getroffen haben. Sorg sei daraufhin zu Boden gegangen. Der Einzelrichter Hans Stoos (Marjoß) wertete dies als Tätlichkeit und belegte Stenger mit der Mindeststrafe von sechs Spielen.

Gleich zwei Widersprüchlichkeiten taten sich in den Zeugenaussagen auf. So sagten Stenger, Grösch, Sorg und Andreas Brzoza (Kapitän des RSV) unisono aus, dass Stenger in der Situation gar nicht gefoult worden sei, sondern sein Mitspieler Adrian von Pazatka. Stenger machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass er, wenn er gefoult worden sei, gar nicht in hoher Intensität auf Sorg hätte zulaufen können, schließlich hätte er dann direkt neben Sorg gelegen.

Stenger schützt Schiedsichter

Stenger gab jedoch freimütig zu, dass er in hohem Tempo auf Sorg zugelaufen sei, habe sich zunächst zirka 10 bis 15 Meter von der Situation entfernt befunden. Allerdings habe er direkt vor Sorg abgestoppt und ihn überhaupt nicht getroffen. Sorg wiederum gab an, dass er leicht getroffen worden sei, keine Schmerzen gespürt hätte und recht theatralisch gefallen wäre. Stenger führte an, „dass ich, wenn ich mit vollem Tempo mit der Schulter voran in ihn reingerannt wäre, er sicherlich nicht hätte weiterspielen können“. Gleichzeitig nahm Stenger den Schiedsrichter aus der Schlusslinie, schließlich hätte er sich seinen Zwischenspurt sparen können und die so anschließend entstandene Rudelbildung wohl nicht entstanden wäre.

Das Regionalsportgericht um den Vorsitzenden Horst Holl (Rotenburg) und seine Beisitzer Walter Drews (Sinntal) und Werner Pflanz (Schlitz) entschieden, "dass nach der Beweisaufnahme für die Kammer nicht abschließend feststeht, ob das Vergehen von Tim Stenger als Tätlichkeit zu bewerten ist“. Hierzu seien die Einlassungen von Sorg und Lecke maßgebend gewesen. Somit wurde das Urteil von Tätlichkeit auf Unsportlichkeit abgeändert. Da die Unsportlichkeit über dem Normalmaß gelegen habe, sprach die Kammer mehr als die Mindeststrafe von zwei Spielen aus.