Nachspiel
Wechsel-Hickhack: Reinhard wartet auf HFV
Darf er oder darf er nicht? Der Wechsel von Linus Wittke (in grün) ist für den RSV Petersberg noch nicht durch. Foto: Charlie Rolff
Hintergrund des Transfer-Hickhacks ist aus Petersberger Sicht die Tatsache, dass Neu und Wittke beim RSV mündlich für die aktuelle Spielzeit zugesagt hätten, ehe die beiden bei ihren neuen Vereinen einen Amateurvertrag unterschrieben. Laut Reinhard befänden sich Neu und Wittke weiterhin in einem wirksamen Vertragsverhältnis mit dem RSV. Der Jurist bezieht sich dabei auf die Paragraphen 622 und 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
„So ein Vertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende“ erklärt Reinhard. Der SV Flieden hätte auf dem Schriftweg am 17. Juli eine Kündigung von Neus Vertragsverhältnis mit Petersberg eingereicht, somit wäre Neu laut Zivilrecht noch bis zum 31. August 2019 an den RSV gebunden, dürfte also ab dem 1. September nicht mehr belangt werden und für Flieden spielen. „Im August würde die Frage, ob er spielen darf oder nicht, aufploppen. Allerdings hat sich Aaron am Syndesmoseband verletzt und wird bis Ende August vermutlich eh nicht spielen, sodass sie nicht gestellt wird“, so Reinhard.
Im Falle Linus Wittkes sähe die Lage anders aus: Hier läge – Stand Montagabend – keine Kündigung seitens der SG Barockstadt vor, „entsprechend könnte Linus frühestens zum 15. September aus dem mit uns geschlossenen mündlichen Vertrag raus. Und da die Wechselfrist am 2. September endet, dürfte er zumindest aus der zivilrechtlichen Warte nicht mehr zur Barockstadt gehen beziehungsweise für sie spielen“, schildert Reinhard. Der Hessische Fußball-Verband (HFV) habe an den RSV Petersberg bislang nur die übliche Bitte herangetragen, Wittkes Pass als ungültig zu markieren, dieser Bitte wird Reinhard aber nicht nachkommen.
Neu-Wechsel nach Kündigung in Schriftform durch
Reinhard will vielmehr wissen, wie der Verband nun mit der Causa Wittke umzugehen gedenkt. „Jeder im Amateurfußball geht davon aus, dass nur Schriftliches zählt. Deshalb wird es interessant, was der Verband dazu sagt.“ Reinhard könne es nur schwer nachvollziehen, wenn mündliche Verträge entgegen den Bestimmungen des BGB keine Relevanz hätten: „Ansonsten können wir am Ende für jeden Spieler einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, was im Amateurfußballbereich einfach unverhältnismäßig wäre.“ Stefan Heck, Abteilungsleiter Passstelle des HFV, will sich wohl zeitnah gegenüber Reinhard äußern.
Die Barockstadt indes sieht den Fall gelassen. Laut Dirk Schütrumpf aus dem SGB-Führungsteam sei Wittke schon beim jüngsten 1:3 in Sand spielberechtigt gewesen, habe nur aus sportlichen Gründen 90 Minuten auf der Bank gesessen. „Online war kein Vermerk zu sehen, dass Linus nicht spielen darf. Ansonsten hätte sich der Verband bestimmt schon gemeldet“, so Schütrumpf.