Zwei Spiele Sperre für Andreas Rakk
Andreas Rakk wurde am 10. Oktober im Auswärtsspiel bei der SG Kerzell nach 78 Minuten mit Rot des Feldes verwiesen. Nach Paragraph 21 der Strafordnung des Hessischen-Fußballverbandes (Unsportliches Verhalten) muss Rakk der SG Festspielstadt demnach zwei Spiele zuschauen. Beim 4:2-Sieg seiner Mannschaft am vergangen Samstag gegen Oberzell/Züntersbach sah der 25-Jährige bereits zu, sodass er nur noch am Samstag in Thalau passen muss.