Ein Jahr Sperre für Jugend-Betreuer

13. September 2024, 17:21 Uhr

Eine lange Sperre muss ein Jugendbetrerer absitzen. Ein Jahr muss er zuschauen. © Sebastian Gollnow

Ein Fall aus der D-Junioren-Gruppenliga hat das Sportgericht von Fulda beschäftigt. Mit Folgen für einen Betreuer, der wegen unsportlichen Verhaltens in besonders schwerem Fall mit einem Platzverbot für ein Jahr und einer Geldstrafe von 500 € bestraft wurde.

Maßgeblich hierfür war vor allem der Umstand, dass es sich bei der Handlung des Betreuers um einen körperlich-gewalttätigen Angriff eines Erwachsenen gegen einen minderjährigen, körperlich unterlegenen Spieler handelte. Aufgrund des jungen Alters des Opfers nennt der Sportgericht um Hendrik Brönnecke in diesem Fall weder Namen, noch Vereine.

Was war passiert? In einem engen Spiel der D-Junioren-Gruppenliga erzielte die Gastmannschaft kurz vor Ende das spielentscheidende Tor. Nachdem die Partie kurz darauf abgepfiffen worden war, jubelten die Spieler der Gastmannschaft ihren Fans/Eltern zu. Hiervon fühlten sich die Spieler der Heimmannschaft, vor deren Auswechselbank sich der Jubel ereignete, provoziert, wodurch es zu einer Rudelbildung kam. Beide Mannschaften werfen sich vor, dass im Rahmen der Rudelbildung unsportlich-beleidigende Äußerungen gefallen seien. Durch das zuvor geschilderte Geschehen fühlte sich ein kräftig gebauter Betreuer der Heimmannschaft provoziert, weswegen er zum 11-jährigen Spieler der Gastmannschaft, den er als maßgeblichen Provokateur wahrnahm, sprintete. Diesen stieß er sodann zu Boden. Noch während der Spieler der Gastmannschaft auf dem Boden lag, brüllte er diesen mit erhobenem Zeigefinger an. Dabei war er über ihn gebeugt und verhinderte so, dass der Spieler der Gastmannschaft aufstehen konnte. Vielmehr machte er, so die Wahrnehmung für Außenstehende und den Schiedsrichter, Anstalten, den Gegenspieler weiter attackieren und zumindest am Boden festhalten zu wollen. Nur durch den energischen Körpereinsatz des Schiedsrichters, der den Betreuer beiseite drängte, konnte letztgenannter von weiteren Übergriffen abgebracht werden.