Nach Zuschauer-Backpfeife gegen Wettels: Urteil gesprochen

25. Oktober 2024, 09:45 Uhr

Marc Wettels (grünes Trikot) vom Haimbacher SV wurde im Spiel gegen Germania Fulda von einem Zuschauer attackiert. © Memento36

Das A-Liga-Spitzenspiel zwischen dem Haimbacher SV und Germania Fulda (2:2) wurde von einer Tätlichkeit eines Zuschauers gegen einen Spieler überschattet. Nun hat das Fuldaer Kreissportgericht ein Urteil gefällt.

Andreas Hoffmann, Kammervorsitzender des Fuldaer Kreissportgerichts, hat über das schriftliches Urteil informiert. Eine mündliche Verhandlung hatte es nicht gegeben, da beide Seiten komplett unterschiedliche Stellungnahmen abgaben. Eine Sportgerichtsverhandlung hätte unter diesen Voraussetzungen vermutlich auch nicht zu einer Wahrheitsfindung beitragen können. Der Haimbacher SV hatte Germania Fulda im Vorfeld öffentlich beschuldigt, dass ein Anhänger der Gäste HSV-Angreifer Marc Wettels eine Backpfeife verpasst habe.

Nach Zuschauer-Backpfeife gegen Fußballer: Urteil gesprochen

Hoffmann schreibt, dass „es zweifelsfrei fest stehe, auch nach Sichtung eines privaten Videos, dass ein Haimbacher Spieler von einem Zuschauer, der während einer Rudelbildung das Spielfeld betreten hat, geschlagen wurde. Aufgrund des Sonderberichtes des Schiedsrichters, einer weiteren Aussage und einem Foto der Online-Plattform Torgranate ist der Zuschauer eindeutig den Anhängern von Germania Fulda zuzuordnen.

Germania Fulda konnte oder wollte den Zuschauernamen trotz vorliegendem Foto nicht nennen. Ein vom Haimbacher SV genannter Name konnte in einer Recherche nicht verifiziert werden. Es gab ferner in den Stellungnahmen der Vereine gegenseitige Beschuldigungen gegen Spieler wegen groben Unsportlichkeiten. Der Schiedsrichter hat diesbezüglich keine sportwidrigen Äußerungen beziehungsweise Handlungen wahrgenommen. Ferner gibt es dafür keine Beweise, da auch keine neutralen Zeugen genannt wurden, so dass es keinen Grund gab, weitere Beschuldigte in das Verfahren aufzunehmen.

Germania Fulda wurde zu einer Geldstrafe nach § 17 4. b) der Strafordnung des HFV, Unsportliches Verhalten (Vereine die sich beziehungsweise deren Mitglieder, Spieler oder Anhänger sich unsportlich verhalten), in Höhe von 250 Euro verurteilt, da es sich um eine Tätlichkeit handelte. Weiterhin war für die Höhe der Geldstrafe entscheidend gewesen, dass der Trainer den Zuschauer dem ‚Fanlager der Germanen‘ zuordnet, aber die Person vom Verein, aus welchen Gründen auch immer, nicht identifiziert werden konnte. Dies war vom Sportgericht nicht nachzuvollziehen.“