Sportgericht urteilt: Unsportliches Verhalten statt Tätlichkeit
Der Vorfall ereignete sich unmittelbar vor Ende der regulären Spielzeit. Ein Spieler der FSV Hohe Luft hatte nach einem Einwurf den Ball von einem Akteur der SG Haselbach erobert und leitete einen Konter ein, der schließlich zum 2:1-Siegtreffer führte. Während der Jubeltraube rannten Spieler Hohe Lufts in Richtung des Trainers, einer stieß dabei offenbar mit einem Haselbacher zusammen. Dieser Zusammenstoß wurde von der SGH zunächst als Tätlichkeit gewertet, was zu großen Diskussionen führte. Die Mannschaft verließ den Platz, der Schiedsrichter beendete daraufhin offiziell die Partie, da die 90. Minute bereits erreicht war.
Das Sportgericht kam unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aller Parteien zum Entschluss, dass keine Tätlichkeit stattgefunden hat. Vielmehr handelte es sich um ein unsportliches Verhalten, weshalb der Spieler Hohe Lufts nach Paragraph 17,4 a) StO für zwei Partien gesperrt wurde. Jene Sperre hat der Akteur bereits vor der Winterpause abgesessen. Das Ergebnis bleibt ebenfalls bestehen.
Sportgericht urteilt: Unsportliches Verhalten statt Tätlichkeit
Schon am Tag nach den Vorwürfen äußerte sich Dirk Schäfer, Vorsitzender des FSV Hohe Luft, mit folgenden Worten: „Der Spieler von Haselbach hat unseren Spieler angerempelt und unser Spieler hat zurück gerempelt. Mehr war da nicht. Der Schiedsrichter hat daraufhin nach 92 Minuten das Spiel ganz normal abgepfiffen. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.“
Es war nicht der einzige Vorfall in dieser Saison, in den der FSV Hohe Luft verwickelt war. Nach dem Spiel der ersten Seniorenmannschaft zwischen dem FSV Hohe Luft und der SG Dittlofrod/Körnbach (2:2) Ende August soll ein Spieler des FSV Hohe Luft einen Spieler von Dittlofrod/Körnbach auf dem Parkplatz aufgelauert und ihn mit einem Faustschlag niedergestreckt haben. Der vermeintliche Täter wurde anschließend für zwölf Spiele gesperrt.