„Jagdszenen“ bei D-Jugend-Spiel: Zwölfjähriger gesperrt

30. März 2023, 11:43 Uhr

Das Sportgericht der Verbandsligen fällte mehrere Urteile nach Handgreiflichkeiten bei einem Hallenturnier. © red

Bei einem Hallenturnier der D-Junioren im Kreis Schlüchtern kam es im Februar zu Handgreiflichkeiten. Zeugen sprachen von „Jagdszenen“, die für einige der Beteiligten nun ein Nachspiel haben.

Handgreiflichkeiten im Anschluss an ein D-Juniorenspiel zwischen der JSG Steinau/Marborn und der JSG Kassel/Bieber im Rahmen eines Hallenturniers der JSG Steinau/Marborn im Februar machten den Gang vor das Verbandssportgericht erforderlich, weil Mannschaften aus zwei verschiedenen Regionen beteiligt waren. Dem Verfahren war eine an den Verband gerichtete Anzeige der Biebergemünder vorangegangen.

Handgreiflichkeiten bei Junioren-Hallenturnier: Zeugen reden von Jagdszenen

In Frankfurt kam das Sportgericht der Verbandsligen unter dem Vorsitz von Rainer Lach (Darmstadt) zu folgenden Urteilen: Die SG Marborn muss „wegen Vernachlässigung der Platzordnung“ 100 Euro Geldstrafe berappen. Der Spieler G. der JSG Steinau/Marborn wurde bis 25. April, längstens für acht Pflichtspiele, gesperrt. Gegen den D-Juniorentrainer der JSG Steinau/Marborn, Alexander Noll von der SG Marborn, verhängte das Sportgericht eine Geldstrafe von 150 Euro wegen unsportlichen Verhaltens. Die JSG Kassel/Bieber wurde vom Vorwurf jedweden unsportlichen Verhaltens freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens summieren sich auf 439,20 Euro und sind von der JSG Steinau/Marborn zu tragen.

Auch wenn die detaillierten und erschreckenden Schilderungen des Schiedsrichters Carlos Stein von der SG Huttengrund („Jagdszenen“) und der JSG Kassel/Bieber („Kind flog vier Meter durch die Halle und klatschte mit voller Wucht auf den Boden“, „Flucht in die Kabine“) durch umfangreiches und vom Sportgericht gesichtetes Videomaterial nicht vollumfänglich belegt werden konnten, so war nach Beweisaufnahme für das Sportgericht doch unstrittig: Spieler G. von Steinau/Marborn habe Spieler Y. von Kassel/Bieber ins Gesicht geschlagen, worauf Y. zu Boden gegangen sei. Kassel/Biebers Spieler S. habe daraufhin G. geschubst. Eine daraufhin entstandene Spielertraube habe Alexander Noll auflösen wollen, dabei aber S. gestoßen, der hingefallen sei. Das habe den Vater von S., der dem Spiel als Zuschauer beiwohnte, auf den Plan gerufen. Der Vater habe den Zuschauerbereich verlassen und G. geschubst, der von Noll zurückgehalten wurde. Die Aktion des Vaters habe dazu geführt, dass Anhänger beider Mannschaften auf das Spielfeld liefen.

Zum Verhalten von Steinau/Marborns Trainer Alexander Noll stellte das Sportgericht fest, Noll habe in bester Absicht gehandelt, aber nicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt: Weil Noll sich bei Spieler S. und dessen Vater „unmittelbar entschuldigt hat und er sein Fehlverhalten einsieht und glaubwürdig bereut“, sei die Geldstrafe „tat- und schuldangemessen“. Eine Bestrafung von Vater S. sei unzulässig gewesen, da dieser nicht als Beschuldigter geladen war. Hier werde jedoch ein „gesondertes Verfahren durch das Gericht eingeleitet“. Von zivilrechtlichen Schritten, die Vater S. gegen Noll anstrengen wolle, habe er „bislang nichts gehört“, Wie Alexander Noll den Kinzigtal Nachrichten am Dienstag auf Nachfrage mitteilte.