Berufung scheint sehr wahrscheinlich
Frauen-Gruppenliga: Bei der FSG Schwarzbach/Tann/Hilders geht´s weiter
„Wir haben uns am Mittwoch mit dem Team getroffen. Es bleiben alle an Bord, sowohl in der Rückrunde als auch in der kommenden Saison“, erklärt Stefan Freier. Der Trainer wird, bleibt es beim Sportgerichtsurteil, die Rückrunde nur aus der Ferne verfolgen dürfen, schließlich wurde ihm ein halbjähriges Platz- und Tätigkeitsverbot aufgebrummt. „Danach werde ich aber zurückkommen, das steht fest. Wir haben eine tolle Mannschaft, eine echte Einheit. Da will ich wieder dabei sein. Mich freut es riesig, dass alle bleiben.“ Solange wird seine bisherige Co-Trainerin Dagmar Hoffmann in der Verantwortung stehen.
Ob die Vereine gegen die insgesamt sechs verschiedenen Urteile gegen sich Rechtsmittel einlegen, ist noch nicht geklärt, das schriftliche Urteil schickte Horst Holl, Vorsitzender des Regionalsportgerichts, am Mittwoch raus. „Zumindest in meinem Falle gehe ich davon aus, dass wir in Berufung gehen“, erklärt Freier. Kein Wunder: Neben des Verbots das Traineramt auszufüllen, darf er auch nicht für die SGUlstertal in der Kreisoberliga Mitte stürmen – und die benötigt noch jeden Punkt im Klassenkampf. „Bleibt es beim Urteil, dann lasse ich mich wahrscheinlich am Sprunggelenk operieren“, erklärt Freier. Am Bänderapparat schleppt er schon seit geraumer Zeit eine schmerzhafte Verletzung mit sich herum, der Eingriff eigentlich überfällig.
Er selbst bedauert den Einsatz der Spielerin nach wie vor zutiefst. In der Sportgerichtsverhandlung hatte sich herausgestellt, dass er vor allem auf Anweisung des Betreuers Martin Koch gehandelt habe, sozusagen seinem Vorgesetzten. „Es ist richtig blöd gelaufen. So einen Fehler macht man nur einmal, jetzt muss man mit den Konsequenzen leben.“ Geläutert sei er nun auf jeden Fall, eine Spielerin unter anderem Namen auflaufen zu lassen, komme nie mehr in Frage.
Ob Freier im Falle einer Berufungsverhandlung wirklich eine Chance hat, ist äußerst fraglich. Von einem Platz- und Tätigkeitsverbot kann nur in einem „leichten Fall“ abgesehen werden. Da der 31-Jährige jedoch unter die Spielberichte sein Autogramm setzte, und – wie im Gerichtsverfahren eine Spielerin der FSG durchblicken ließ – auch ab und an die Namen dem Schiedsrichter bei der Passkontrolle vorlas, wird wohl kaum von eben jenem „leichten Fall“ die Rede sein können. Insgesamt waren 2375 Euro Geldstrafe gegen die Vereine und Verantwortlichen ausgesprochen worden.


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