DFB weist Einspruch ab: Eintracht-Verteidiger bleibt gesperrt
Frankfurt – Nach dem Remis zwischen Union Berlin und Eintracht Frankfurt haderten beide Seiten mit der Leistung von Schiedsrichter Harm Osmers. Die Eisernen wollten mehr Nachspielzeit und ärgerten sich über einen zurückgenommenen mutmaßlichen Siegtreffer, Frankfurt über eine Gelb-Rote Karte für Verteidiger Arthur Theate. Die Hessen legten anschließend sogar Einspruch ein.
Theate hatte zwar in der 77. Minute seinen Gegenspieler András Schäfer unsanft von den Beinen geholt, aus Sicht der SGE war der Belgier zuvor aber selbst von Tim Skarke gefoult worden und somit nicht für seinen harten Einsatz gegen Schäfer verantwortlich zu machen. Dieser Argumentation ist der DFB nun allerdings nicht gefolgt. Sein Sportgericht hat den Einspruch der Eintracht im Namen von Theate abgewiesen.
DFB erkennt keinen „offensichtlichen Irrtum“ zu Ungunsten von Theate
„Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist. Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung. Das ist hier, anders als im Fall des Stuttgarter Spielers Karazor, nicht der Fall“, erklärte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts , zur Begründung.
Der VfB Stuttgart hatte nach einem Platzverweis für Atakan Karazor erfolgreich Einspruch eingelegt, nachdem der Mittelfeldmann von Wolfsburgs Maximilian Arnold gefoult worden war, Schiedsrichter Sven Jablonski aber den VfB-Profi mit Gelb-Rot bedachte. Aus Sicht des DFB lag dabei ein zweifelsfreier Irrtum vor, anders habe es sich bei Theate verhalten.
Der Unterschied zum Fall Atakan Karazor
„Von einem offensichtlichen Irrtum gehen nationale und internationale Sportrechtsprechung nur dann aus, wenn für jedermann sichtbar ist, dass eine Spielerverwechselung vorgelegen hatte oder es zwischen Spieler und Gegenspieler keinerlei Kontakt gegeben und sich der betroffene Spieler auch sonst nicht sportwidrig verhalten hatte“, sagte Oberholz.
Entscheidend dürfte auch die Einschätzung von Osmers im Spielbericht und bei einer etwaigen Befragung durch den DFB gewesen sein. Jablonski hatte seinen Fehler im Spiel zwischen Stuttgart und Wolfsburg eingeräumt, Osmers hat sich offenbar nicht so eindeutig positioniert.
Eintracht Frankfurt und Theate steht nun das Rechtsmittel des Einspruchs beim DFB-Sportgericht zur Verfügung, das binnen 24 Stunden nach der Entscheidung eingelegt werden müsste. Die Erfolgsaussichten wären dabei allerdings sehr gering. Ärgerlich für die SGE ist indes auch, dass mit Rechtsverteidiger Rasmus Kristensen ein weiterer Schlüsselspieler in der Abwehr ausfällt . Theate darf im DFB-Pokal gegen Borussia Mönchengladbach spielen, fehlt aber in der Bundesliga gegen den VfL Bochum.
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