Stefan Freier bleibt lange gesperrt

Berufung weitgehend zurückgewiesen

27. Januar 2016, 12:48 Uhr

Das war nichts: Die Berufung des SV Tann gegen die Strafen im Falle der minderjährig eingesetzten Spielerin in der Frauen-Gruppenliga wurde weitgehend als unbegründet vom Verbandssportgericht zurückgewiesen. Das bestätigt Horst Holl, Vorsitzender des Regionalsportgerichts, der das erste Urteil gefällt hatte.

Lediglich die Sperre gegen die 14-jährige Spielerin wurde von zehn auf sechs Spiele gesenkt, alle anderen Punkte des Ursprungsurteils bleiben unberührt. Heißt im Klartext: Auch die halbjährige Sperre gegen Stefan Freier, Spieler des Kreisoberligisten SG Ulstertal, bleibt bestehen. Ferner muss der SV Tann, der Berufung eingelegt hatte, 135 der 150 Euro Berufungskosten tragen, zudem 90 Prozent der neuangefallenen Verfahrenskosten. Der Rest geht zu Lasten des HFV. / jg