SV Tann hat Berufung eingelegt

Frauen-Gruppenliga: Fall liegt jetzt bei Verbandsgericht

11. Januar 2016, 17:52 Uhr

Der Fall hatte mächtig Wellen geschlagen - und ganz abgeebbt sind sie bis jetzt noch nicht. Das liegt auch daran, dass der SV Tann im Falle der eingesetzten 14-jährigen Spielerin gegen das Urteil des Regionalsportgerichts um Horst Holl (Rotenburg) Berufung beim Verbandsgericht eingelegt hat.

"Ja, das stimmt. Der Fall liegt mir vor", bestätigt Halil Öztas (Heusenstamm), der Vorsitzende des Verbandsgerichts. Weiter ins Detail geht er nicht, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt. Da er aber bestätigen konnte, dass der Fall im schriftlichen Verfahren abgehandelt werden wird, liegt die Vermutung nahe, dass Tann lediglich gegen die Höhe des Strafmaßes und nicht gegen die Verurteilung dem Grunde nach Berufung eingelegt hat.

Hintergrund: Frauen-Gruppenligist FSG Schwarzbach/Tann/Hilders hatte eine 14-Jährige, die noch in der C-Jugend spielt, mehrfach unter zwei Pässen anderer Spielerinnen auflaufen lassen. Bis auf drei Partien waren alle bisherigen Saisonspiele mit 0:3 gegen die FSG gewertet worden, darüber hinaus wurde der Frauen-Gruppenligist mit einem Abzug von 20 Punkten bestraft. Mehrere Vereinsfunktionäre waren mit Geldstrafen und Platzsperren belegt worden.

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Autor: Johannes Götze