Strafanzeige gestellt: SV Hattendorf wirft Jürgen Weilmünster Verleumdung vor
"Verbreitung unwahrer Tatsachen"
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Schiedsrichter Jürgen Weilmünster hatte in den Medien unwahrheitsgemäß behauptet, er sei am 21.04.2017 nach dem Spiel des SV Hattendorf gegen die SG Schwalmtal in der Schiedsrichterkabine von einem Anhänger bzw. dem sportlichen Leiter des SV Hattendorf geschlagen worden. Durch diesen unberechtigten Vorwurf der Körperverletzung beim SV Hattendorf ist das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit erheblich beschädigt worden. Die Behauptung und Verbreitung von unwahren Tatsachen, insbesondere in den Medien ist strafbar. Herr Weilmünster hat sich eines Vergehens nach §§ 186, 187 StGB schuldig gemacht, das nun aufgrund des Strafantrages von der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde zu untersuchen sein wird. Die Ermittlungen werden zeigen, dass ihm beim SV Hattendorf nichts geschehen ist und im Übrigen von wann und woher die angeblichen Gesichtsverletzungen herrühren.
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