Drakonische Strafen für Dreier-FSG

Frauen-Gruppenliga: 14-Jährige spielte unter falschem Namen

09. Dezember 2015, 10:45 Uhr

Der Vorsitzende des Regionalsportgerichts, Horst Holl, fällte das Urteil.

In sieben nachgewiesenen Spielen hat der Frauen-Gruppenligist FSG Schwarzbach/Tann/Hilders in dieser Saison eine 14-jährige C-Jugendliche unter insgesamt zwei Pässen anderer Spielerinnen auflaufen lassen.

Unter Vorsitz von Horst Holl (Rotenburg) sprach das Regionalsportgericht deswegen am Abend in Michelsrombach im Rahmen einer mündlichen Verhandlung drakonische Strafen aus: In lediglich drei der Spiele muss das Ergebnis korrigiert werden, die anderen in Frage stehenden Partien hatte die FSG ohnehin deutlich verloren. Schlüchtern, Buchfinkenland und Kathus II hatten ihre Spiele verloren, dürfen sich nun jedoch jeweils über drei Punkte und 3:0-Siege freuen. Ferner werden der FSG 20 Punkte abgezogen, wodurch die Mannschaft nun mit minus 18 Punkten die Liga quasi nicht mehr halten kann. Darüberhinaus wurde die FSG mit 750 Euro Strafe belegt.

Holl stellte Vorsatz in seiner Urteilsbegründung fest und verhängte Betreuer Martin Koch (SV Tann) ein Platz- und Tätigkeitsverbot von einem Jahr ab sofort plus 1000 Euro Geldstrafe. Trainer Stefan Freier wurde ein halbes Jahr ab sofort das gleiche Verbot aufgebrummt, zudem muss er 500 Euro Strafe zahlen. Er darf darüber hinaus auch nicht selbst für Kreisoberligist Ulstertal auflaufen. Die Spielerin wurde für zehn Spiele gesperrt. Dörner muss 25 Euro Strafe zahlen, die Vereine Hilders und Schwarzbach jeweils 50 Euro, weil geladene Zeugen nicht vor Ort waren. Die Verfahrenskosten trägt als federführender Verein der FSG der DJK-FSV Schwarzbach. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Schuldigen dingfest zu machen war für die Kammer gar nicht so einfach: Den Spielbericht hatte in der Regel (fünf von sieben Fällen) Betreuer Martin Koch (SV Tann) ausgefüllt, jeweils unter der DFB-Net-Kennung von Schwarzbachs Abteilungsleiterin Anja Dörner und unterschrieben von Trainer Stefan Freier. Dörner habe jedoch keinerlei Kenntnis über die Tatsache einer falschen Spielerin gehabt, da sie lediglich die Spielerinnen aus Schwarzbach kenne und zudem den Spielbericht in den zwei übrigen Fällen aus der Ferne freigegeben hatte. Freier habe zwar vom Einsatz der Spielerin unter falschem Namen gewusst, aber auf Kochs Drängen hin das Mädchen spielen lassen.

Aus sportlichen Gründen habe Koch gehandelt, erklärte er in der Befragung, schließlich wolle er dafür Sorge tragen, dass die Mannschaft noch ein weiteres Jahr die Klasse halte und nicht Gefahr laufe, ohne die scheinbare Ausnahmespielerin auseinanderzufallen.

In den Schlussplädoyers wiesen sowohl Martin Nüdling (TSV Hilders) als auch Kerstin Rauschhardt (DJK-FSV Schwarzbach) die Schuld weit von ihren Vereinen. Man habe keinerlei Kenntnis über den Einsatz der nicht spielberechtigten Spielerin gehabt. Dörner kündigte an, ihre DFB-Net-Kennung zu löschen. Freier und Koch entschuldigten sich, wobei Freier zudem ankündigte, nie wieder so zu handeln.

Bereits am 30. Juli hatte die FSG einen Antrag beim HFV gestellt, um eine Sonderspielgenehigung für die Frauenmannschaft zu erwirken, dieser wurde laut Holl zeitnah abgelehnt. Demnach war der FSG weit vor dem ersten Saisonspiel bekannt gewesen, dass sie die Spielerin nicht einsetzen darf. Aufgeflogen war der Betrug Mitte November, als Klassenleiterin Sabine Schäfer-Bode an Holl eine E-Mail versandte, dass im letzten der sieben in Rede stehenden Spiele, gegen Kathus II, eben jene Spielerin eingesetzt wurde. Holl forderte anschließend den Verein auf, Stellung zu nehmen. Der gab zunächst in diesem einen Fall zu, die 14-Jährige eingesetzt zu haben. Unerwähnt ließ er dabei, dass bereits in sechs weiteren Spielen nach demselben Muster gehandelt worden war. Dies gab er erst nach Nachfrage Holls in einer weiteren Mail zu.

Autor: Johannes Götze

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