Jugend und Senioren müssen bangen

Infektionsschutz mit Folgen?

16. April 2021, 17:00 Uhr

Rückt durch das neue Infektionsschutzgesetz auch die neue Saison in weite Ferne? Foto: Charlie Rolff

Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt. Zahlreiche Vereine in der Region nutzen dieses Angebot und ermöglichen Kindern und Jugendlichen regelmäßige Sportaktivitäten. Dies könnte sich allerdings bald ändern.

Heute fand die erste Beratung im Bundestag über das neue Infektionsschutzgesetz statt. Ziel soll es sein, für alle Länder einheitliche Regeln ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 einzuführen. Kurz gesagt: die Einführung einer bundeseinheitlichen Notbremse. Das Ziel: Das Gesundheitswesen entlasten und „den R-Wert verlässlich unter 1 zu senken“, heißt es im Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD. Heute ist der R-Wert auf 1,18 gestiegen. Größere Probleme bringt aber die Sieben-Tage-Inzidenz mit sich. In Fulda liegt diese bei 269,8, im Main-Kinzig-Kreis bei 174,0 und im Vogelsbergkreis bei 203,5. In allen Landkreisen würde die Notbremse – sofern sie denn kommt – greifen.

Doch was bedeutet das für die Jugendlichen in der Region? Unter Punkt sechs des Gesetzesentwurf heißt es, dass „die Ausübung von Sport nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader“ erlaubt ist. Ergo: Kein Mannschaftstraining für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren mehr. Erlaubt ist „nur noch“ das Kicken mit einem Freund oder der eigenen Familie.

Gegen diesen Punkt sträubt sich allerdings die SPD im Bundestag. Die Sozialdemokraten wollen Sport im Freien und kontaktlosen Sport für Kinder von der geplanten Corona-Notbremse des Bundes ausnehmen. Ausnahmen bei den Ausgangsbeschränkungen für Sport im Außenbereich seien zwingend, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider. Andernfalls drohe eine Eskalation der sozialen Situation bei denjenigen, die in beengten Verhältnissen leben. „Die erste Welle war eine Ischgl-Welle, und die zweite und dritte Welle ist eine Welle in den sozialen Brennpunkten.“

Seniorenbereich als Verlierer

Ein solches Gesetz würde auch Folgen für den Seniorenbereich haben. Die Wiederaufnahme vom Training würde mit dem Infektionsschutzgesetz in weite Ferne rücken. Das Fußballspielen ist nur noch bei einer Inzidenz von unter 100 erlaubt. Bei der Entscheidung hätte der Bund und nicht das Land den Hut auf. Zum Vergleich: Der damals erarbeite Stufenplan des Landes Hessen, der in Stufe III nach den Osterferien (also am Montag) Mannschaftssport ermöglichen sollte, ist für die Mülltonne. Natürlich wäre Mannschaftstraining am Montag für den Seniorenbereich eine Utopie - so könnte aber das erhoffte Mannschaftstraining in weite Ferne rücken - und damit auch ein potenzieller Saisonstart.

Ob es zur Notbremse und somit zum Erliegen des Trainings für Jugendmannschaften kommen wird, wird sich womöglich in der nächsten Woche zeigen. Neben dem Bundestag muss das Gesetz noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Dort haben die Länder, die noch Zweifel an bundeseinheitlichen Maßnahmen haben, mehr Mitspracherecht. Zudem gibt es noch rechtliche Bedenken gegenüber der Notbremse.

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